
Sicherheit für unsere Kunden
Bei vielen Gaseanwendungen ist es für Anwender von Gasen von Messer sehr wichtig, dass die Unversehrtheit des Gaseinhalts gewährleistet ist. Insbesondere gilt dies für Kunden im medizinischen- und Lebensmittelbereich. Messer setzt beim MegaPack-Bündel ein Füllsiegel ein. Außerdem wird die Ventilschutzeinrichtung – Messer ValveGuard VG1 – für Flaschen bis 45 Kilogramm, das entspricht einem Inhalt von 20 Litern, verwendet.
Das Füllsiegel wird nach der Abfüllung durch einfaches Einklipsen binnen Sekunden befestigt und muss zum Anschließen einer Verbrauchseinrichtung abgerissen werden. Ist das Siegel unversehrt, handelt es sich um die Originalbefüllung in Messer-Qualität. Zusätzlich ist im ValveGuard ein Griff ausgeformt, der ein komfortables Transportieren der kleinen Flaschen ermöglicht.
CLP-Richtlinie
Die Gase-Industrie muss europäische Vorschriften für Chemikalien befolgen. Die CLP Richtlinie (Classification, Labelling and Packaging) basiert auf dem von den Vereinten Nationen errichteten, weltweit harmonisierten System GHS (Globally Harmonized System) und regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
Gemäß dieser CLP- und weiterer Transport-Richtlinien müssen Flaschen und Bündel für reine Gase und Gasgemische mit speziellen Etiketten versehen werden. CLP wird bei Messer Group seit Dezember 2010 für reine Gase verwendet. Gemäß EU-Vorgabe muss diese Verordnung ab Ende Mai 2015 spätestens auch für Gasgemische befolgt werden. Eine Arbeitsgruppe bei Messer Group ist für die einheitliche Umsetzung der Vorschrift verantwortlich, die Vorbereitungen haben im Jahr 2014 begonnen.